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Algemene Voorwaarden

Aufgesetzt von der Vereniging van Groothandelaren in < Branche >, hinterlegt bei der 'Kamer van Koophandel' [= Industrie- und Handelskammer] NL-< Plaats > unter der Nummer < nummer >.

I Allgemein

  1. Diese Allgemeinen Gesch�ftsbedingungen sind anwendbar auf alle von einem Gro�h�ndler mit Blumenzuchtprodukte (im Nachstehenden "Verk�ufer" genannt) erteilten Angebote sowie zwischen dem Verk�ufer und einem Kunden (im Nachstehenden "K�ufer" genannt) geschlossenen Vertr�ge, sowie auf deren Ausf�hrung.
  2. Abweichende Bestimmungen sind ausdr�cklich schriftlich zu vereinbaren und gelten erg�nzend zu diesen Gesch�ftsbedingungen. Soweit abweichende Bestimmungen die Regelungen dieser Allgemeinen Gesch�ftsbedingungen widersprechen, gelten die individuell vereinbarte abweichende Bestimmungen vorrangig.

II Angebote / Vertrag

  1. Angebote sind unverbindlich, es sei denn, sie enthalten eine G�ltigkeitsdauer. Wenn ein Angebot ein unverbindliches Angebot enth�lt und dieses vom K�ufer angenommen wird, so hat der Verk�ufer das Recht, das Angebot binnen zweier Werktage nach Erhalt der Annahme zu widerrufen.
  2. Ein Vertrag kommt zustande im Moment der ausdr�cklichen Annahme des Auftrags durch den Verk�ufer auf eine branchen�bliche Art und Weise.
  3. Angebote gelten f�r einen Verkaufsfall und haben f�r etwaige Nachbestellungen keine Geltung.

III Preise

  1. Die Preise werden im Allgemeinen bei Annahme des Auftrags festgestellt.
  2. Die Preise verstehen sich ab Betrieb des Verk�ufers.
  3. Umsatzsteuer ('BTW', [MwSt.]), Einfuhrz�lle, sonstige Steuern und Abgaben, Kosten der Qualit�tskontrolle, Kosten des Ladens und Entladens, Verpackung, Transport, Versicherung und sonstige Kosten sind nicht im Preis enthalten.
  4. Die Preise lauten in Euro, es sei denn, auf der Rechnung ist eine andere W�hrung erw�hnt worden.

IV Lieferung und Lieferzeit

  1. Angegebene Lieferzeiten gelten nicht als fixe Liefertermine und stellen keine Ausschlussfrist dar. Der K�ufer kann aus einer etwaigen �berschreitung der Lieferzeit keinerlei Rechte herleiten, insbesondere kein R�cktrittsrecht und/oder Schadenersatzanspruch, es sei denn, Parteien haben schriftlich Anderes vereinbart.
  2. Wenn der Verk�ufer (teilweise) seine Lieferungsverpflichtung nicht wird einhalten k�nnen, wird er dem K�ufer so bald wie m�glich Mitteilung machen. Wenn er die bestellte Menge nicht liefern kann ist er berechtigt, eine geringere Menge zu liefern oder die Lieferung auszusetzen und/oder �nach Abstimmung mit dem K�ufer- andere, gleichwertige oder gleichartige Produkte zu liefern.
  3. Wenn nicht schriftlich ein anderer Erf�llungsort f�r die Lieferung des Vertragsgegenstandes vereinbart wurde, gilt der Lagerplatz/ Verarbeitungsraum des Verk�ufers -oder ein anderer vom Verk�ufer benannter Ort- als Ort der Lieferung.
  4. Frachtfreie Lieferung erfolgt nur, wenn und soweit dies von dem Verk�ufer auf der Rechnung oder sonst schriftlich erw�hnt worden ist.
  5. Der Verk�ufer beh�lt sich vor, Auftr�ge nicht auszuf�hren, wenn der K�ufer vorige Lieferungen nicht innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist bezahlt hat.
  6. Wenn der K�ufer die bestellten Produkte nicht zur vereinbarten Zeit und am vereinbarten Ort abgenommen hat, liegt das Risiko eines eventuell durch Aufbewahrung auftretenden Qualit�tsverlustes beim K�ufer. Die bestellten Produkte stehen zu seiner Verf�gung und werden auf seine Rechnung und Gefahr gelagert.
  7. Wenn der K�ufer nach Ablauf einer angemessenen Aufbewahrungsfrist, die nach den Umst�nden der Produkte als angemessen betrachtet werden kann, die Produkte nicht abgenommen hat und aufgrund dessen ein (weiterer) Qualit�tsverlust und/oder Verderben der Produkte droht, die nach der Meinung des Verk�ufers eingreifen erfordert um Sch�den so viel wie m�glich zu verhindern, hat der Verk�ufer das Recht die Produkte freih�ndig zu verkaufen.
  8. Wenn der K�ufer die Produkte nicht abnimmt, ist er dennoch verpflichtet den vollst�ndigen Kaufpreis zu bezahlen.
  9. Der Verk�ufer haftet nicht f�r Sch�den beim K�ufer infolge einer Nichtlieferung.

V H�here Gewalt

  1. Der Verk�ufer kann im Falle h�herer Gewalt ganz oder teilweise vom Vertrag zur�cktreten oder die Lieferung zeitweilig aussetzen. Als h�here Gewalt gelten jedenfalls, aber nicht ausschlie�lich, Umst�nde wie etwa innere Unruhen, Krieg, Streik, Naturkatastrophen, Epidemien, Terrorismus, Witterungsbedingungen, Verkehrsbedingungen wie z.B. Stra�ensperrungen, Stra�enarbeiten oder Staus, Br�nde, beh�rdliche Ma�nahmen oder �hnliche Ereignisse.

VI Reklamationen

  1. Verpackung erfolgt auf eine im < Soort >gro�handel �bliche Art und Weise und wird vom Verk�ufer entsprechend Handelsbrauch ausgef�hrt, es sei denn, Parteien haben schriftlich etwas anderes vereinbart.
  2. Einwegverpackung wird zum Selbstkostenpreis in Rechnung gestellt.
  3. Mehrwegverpackung und andere dauerhafte Materialien (Kartons, Containers, Stapelwagen etc.) die Eigentum des Verk�ufers bleiben, werden ebenfalls zum Selbstkostenpreis in Rechnung gestellt und m�ssen retourniert werden. Die Kosten des R�cktransports werden dem K�ufer separat in Rechnung gestellt. Wird das Verpackungsmaterial in ordnungsgem��em Zustand innerhalb von 30 Tagen nach dem Rechnungsdatum zur�ckgesandt, werden dem K�ufer die daf�r berechneten Verpackungskosten gutgeschrieben, gegebenenfalls um eine vereinbarte Nutungsgeb�hr gemindert.
  4. Hinsichtlich dauerhafter Verpackungsmaterialien (Stapelwagen, Container etc.), die dem K�ufer nicht nur einmalig, sondern als Leihgabe �berlassen worden sind, beh�lt der Verk�ufer sich vor diese nachtr�glich in Rechnung zu stellen falls der K�ufer die Verpackungsmaterialien nicht innerhalb der vereinbarten Frist zur�ckgibt. Die Geltendmachung eines weiteren Schadenersatzes bleibt vorbehalten.
  5. Wenn Pfand in Rechnung gestellt wird, wird dies verrechnet, nachdem die betreffenden Materialien in korrektem Zustand retourniert worden sind. Die Kosten des R�cktransports werden dem K�ufer in Rechnung gestellt.

VII Reclamaties

  1. M�ngel, die bei Anlieferung erkennbar sind, sind sofort per Fax, E-Mail oder Telefon dem Verk�ufer mitzuteilen. Sie sind au�erdem durch einen Vermerk auf den Frachtpapieren geltend zu machen. Sonstige sichtbare M�ngel, die bei einer pflichtgem��en Untersuchung der Produkte durch den K�ufer erkennbar sind, sind innerhalb von 24 h nach Anlieferung in der oben beschriebenen Art und Weise dem Verk�ufer mitzuteilen. Eine telefonische Meldung muss binnen zweier Tage nach Erhalt der Produkte durch den K�ufer schriftlich best�tigt worden sein.
  2. Beanstandungen bez�glich nicht sichtbarer M�ngel an gelieferten Produkten sind dem Verk�ufer unverz�glich nach deren Feststellung mitzuteilen und, wenn die Mitteilung nicht schriftlich erfolgt, innerhalb von 24 Stunden nach der Mitteilung schriftlich zu best�tigen.
  3. Die M�ngelr�gen m�ssen mindestens enthalten:
    • eine ausf�hrliche und genaue Beschreibung des Mangels;
    • den Nachweis, dass die ger�gten Produkte aus der Lieferung des Verk�ufers stammen.
  4. Der Verk�ufer muss in den Stand gesetzt werden, die Richtigkeit der betreffenden Beanstandungen vor Ort (zu) untersuchen (zu lassen) und/oder das Gelieferte zur�ckzuholen. Die beanstandeten Produkte sind in der Originalverpackung zur Verf�gung zu halten.
  5. Wird nur ein Teil der Lieferung als mangelhaft ger�gt, hat dies keine Auswirkungen auf die restliche Lieferung.
  6. Nach Ablauf der vorbesagten Fristen gelten die Produkte sowie die Rechnung als vom K�ufer gebilligt. Danach werden Reklamationen nicht mehr vom Verk�ufer akzeptiert.

VIII Haftungsbegrenzung

  1. Der Verk�ufer haftet nicht f�r etwaige dem K�ufer entstehende Sch�den, es sei denn, der K�ufer weist nach, dass der Schaden durch Vorsatz oder grobe Fahrl�ssigkeit seitens des Verk�ufers verursacht worden ist.
  2. Aus der Nichterf�llung etwaiger phytosanit�ren und/oder anderen Anforderungen die hinsichtlich der betreffenden Produkte im Einfuhrland gelten, kann der K�ufer keinerlei Rechte (etwa auf Schadenersatz oder R�cktritt vom Vertrag) herleiten, es sei denn er hat den Verk�ufer vor oder w�hrend Vertragsschluss ausdr�cklich schriftlich auf diese Anforderungen hingewiesen.
  3. Der Verk�ufer haftet in keinem Fall f�r Betriebssch�den, Verzugssch�den, Gewinneinbu�e oder andere Folgesch�den. Wenn der Verk�ufer dennoch Sch�den ersetzen muss, ist die Haftung des Verk�ufers ausdr�cklich auf den Rechnungswert exkl. BTW [MwSt.] der bem�ngelten Produkte begrenzt.

IX Bezahlung

  1. Bezahlung kann erfolgen, nach Wahl des Verk�ufers:
    • netto-bar bei Ablieferung, oder
    • mittels Einzahlung oder �berweisung auf ein vom Verk�ufer angewiesenes Bank- oder Postbankkonto innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum.
    • mittels Einzugserm�chtigung Etwaige Bankspesen werden in Rechnung gestellt
  2. Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen gleich welcher Art gegen den Kaufpreis wird ausgeschlossen. Ebenso ist ein Zur�ckbehaltungsrecht wegen vom K�ufer vorgetragener M�ngel ausgeschlossen.
  3. Wird der zwischen den Parteien vereinbarte Zahlungstermin nicht eingehalten, begr�ndet dies den Verzug des K�ufers, ohne dass es einer weiteren Mahnung bedarf. IN diesem Fall hat der Verk�ufer das Recht durch eine einzige Mitteilung den Vertrag aufzul�sen. Der Verk�ufer haftet nicht f�r etwaige in Verbindung mit diesem R�cktritt dem K�ufer entstehende Sch�den
  4. Der Verk�ufer ist berechtigt, bei Verzug des K�ufers < Rente >% Zinsen pro Monat ab dem F�lligkeitstag der Rechnung bis zum Datum der vollst�ndigen Begleichung in Rechnung zu stellen.
  5. Der Verk�ufer ist des weiteren berechtigt, bei Verzug des K�ufers, einen dadurch eingehandelten W�hrungskursverlust in Rechnung zu stellen.
  6. Der K�ufer tr�gt etwaige gerichtliche und / oder au�ergerichtlichen Kosten der Rechtsverfolgung mit einem Mindestbetrag von < Percentage >% der offenstehenden Forderung.

X Eigendomsvoorbehoud

  1. Alle gelieferten Produkte bleiben Eigentum des Verk�ufers bis alle Forderungen des Verk�ufers gegen den K�ufer vollst�ndig beglichen worden sind.
  2. Solange die Produkte nicht bezahlt worden sind, darf der K�ufer sie nicht verpf�nden oder auf andere Weise zur Sicherheit �berlassen. Falls Dritte in diesen Produkten einen Arrest betreiben oder diese auf andere Weise zwangsweise verkaufen lassen m�chten, hat der K�ufer den Verk�ufer diesbez�glich unmittelbar zu informieren.
  3. Bei der Aus�bung der Rechte des Verk�ufers aus dem Eigentumsvorbehalt wird der K�ufer immer auf erstes Verlangen und auf eigene Kosten in jeder Hinsicht mitwirken. Der K�ufer haftet f�r alle Kosten, die der Verk�ufer im Zusammenhang mit seinem Eigentumsvorbehalt und den damit zusammenh�ngenden Aktionen aufwenden muss, wie auch f�r alle direkten und indirekten Sch�den, die dem Verk�ufer entstehen.
  4. In Bezug auf Produkte, die f�r die Ausfuhr bestimmt sind, gelten ab dem Zeitpunkt des Eintreffens der Produkte im Bestimmungsland die dort f�r den Kauf mit Eigentumsvorbehalt geltenden Bestimmungen. Dann gilt, sofern im entsprechenden Recht m�glich ist, neben den Ausf�hrungen in den Punkten 1 bis 3:
    • Im Falle der Nichterf�llung vertraglicher Verpflichtungen durch den K�ufer, hat der Verk�ufer das Recht, die gelieferten Produkte, sowie die mitgelieferten Verpackungs- und Transportmaterialien, sofort an sich zu nehmen und �ber diese nach eigenem Gutd�nken zu verf�gen. Wenn die Rechtsvorschriften solches vorschreiben, impliziert dies die Aufl�sung des betreffenden Vertrages.
    • Der K�ufer hat das Recht, die Produkte in der normalen Aus�bung seines Betriebs zu verkaufen. Er �bertr�gt schon jetzt alle Forderungen, die er durch den Verkauf gegen einen Dritten erh�lt. Der Verk�ufer akzeptiert diese �bertragung und beh�lt sich vor, die Forderungen selbst zu kassieren, sobald der K�ufer nicht korrekt seine Zahlungsverpflichtung erf�llt und, soweit dies n�tig sein sollte, in Verzug ist.
    • Der K�ufer hat das Recht, die Produkte in der normalen Aus�bung seines Betriebs zu verarbeiten, entweder zusammen oder nicht zusammen mit Produkten, die nicht von dem Verk�ufer stammen. Im Verh�ltnis, in dem die Produkte des Verk�ufers einen Teil der zustande gekommenen Sache ausmachen, erwirbt der Verk�ufer das (Mit-)Eigentum an der neuen Sache, die der K�ufer schon jetzt f�r alsdann an den Verk�ufer �bertr�gt und die der Verk�ufer annimmt.
    • Wenn die Rechtsvorschriften vorschreiben, dass der Verk�ufer einen Teil der ausbedungenen Sicherheiten auf Wunsch preisgeben soll in F�llen, in denen diese den Wert der noch ausstehenden Forderungen um einen bestimmten Prozentsatz �bersteigen, wird der Verk�ufer dem auf ausdr�ckliche Aufforderung des K�ufers Folge leisten, sofern sich dies aus der Buchhaltung des Verk�ufers ergibt.

XI Anwendbares recht / Streitf�lle

  1. Alle Vertr�ge und Angebote, auf welche diese allgemeinen Gesch�ftsbedingungen sich ganz oder teilweise beziehen, unterliegen dem niederl�ndischen Recht und bez�glich dieser sind die Bestimmungen des Wiener 'CISG'-�bereinkommens �ber Vertr�ge �ber den internationalen Warenkauf vom 11.04.1980 ausdr�cklich ausgeschlossen.
  2. Gerichtsstand in Sachen Streitf�lle bez�glich Vertr�ge oder hervorgehend aus Vertr�gen, auf die diese Bedingungen anwendbar sind, ist ausschlie�lich das f�r den Sitz des Verk�ufers zust�ndige niederl�ndische Gericht. Der Verk�ufer ist au�erdem berechtigt, das f�r den Sitz des K�ufers zust�ndige Gericht anzurufen.
  3. In Abweichung der Bestimmungen zu Ziffer XI 2. k�nnen der Verk�ufer und der K�ufer vereinbaren, einen Streitfall einem Schiedsgericht zu unterbreiten, das handelt gem�� den Bestimmungen des Nederlands Arbitrage-instituut und dessen Schiedsspruch von beiden Parteien als verbindlich akzeptiert wird.

XII Schlussbestimmung

  1. Sollten Teile dieser Allgemeinen Gesch�ftsbedingungen oder der Vertr�ge, die unter Einbeziehung dieser AGB abgeschlossen werden, unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit sp�ter verlieren, so soll hierdurch die G�ltigkeit des Vertrages im �brigen nicht ber�hrt werden. An die Stelle der unwirksamen Regelung soll eine angemessene Regelung treten, die, soweit rechtlich m�glich, dem am n�chsten kommt, was die Vertragsschlie�enden gewollt haben oder nach Sinn und Zweck des Vertrages gewollt haben w�rden, sofern sie diesen Punkt bedacht h�tten.

    Dokument ist eine �bersetzung. Im Streitfall ist der Text der niederl�ndischen Version der AGB verbindlich.
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